Die Berufungsstrafkammer des Gerichts von Al Hoceima bestätigte ein erstinstanzliches Urteil in einem Fall von Vertreibung aus der Ehewohnung, nachdem die Berufung formell zugelassen worden war.
Das Gericht entschied endgültig und in Abwesenheit der Angeklagten sowie kontradiktorisch gegenüber dem Zivilkläger, bestätigte die angefochtene Entscheidung und legte der Verurteilten die Kosten beider Verfahren auf.
In erster Instanz war sie zu zwei Monaten Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 2.000 Dirham sowie 2.000 Dirham Schadenersatz verurteilt worden.
Al Hoceima: Verurteilung wegen Vertreibung aus der Ehewohnung bestätigt
Quelle: dalil-rif.com
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