Die Strafkammer des erstinstanzlichen Gerichts von Al Hoceima hat ein erstinstanzliches Urteil in Anwesenheit des Angeklagten gefällt und ihn schuldig befunden des Besitzes, des Haltens und des Konsums von Betäubungsmitteln, des Handels damit und der Erleichterung ihrer Verwendung gegen Entgelt, sowie des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln im Sinne von Artikel 181 des Zollkodex und offensichtlicher öffentlicher Trunkenheit.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Dirham, mit Einziehung und Vernichtung der beschlagnahmten Betäubungsmittel und Einziehung des beschlagnahmten Geldbetrags zugunsten der öffentlichen Kasse.
Darüber hinaus verurteilte das Gericht den Angeklagten zur Zahlung von 172.200 Dirham an die Zollverwaltung, mit Kosten und Zwangshaft.
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